Ab 2017 sind alle Arbeitgeber verpflichtet, die Stunden, die die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz leisten, zu protokollieren, indem sie zu Beginn und am Ende eines jeden Arbeitstages einen Zeitplan ausfüllen.
Kunst. 119. [Arbeitszeitnachweis]:
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich an dem gemäß Artikel 161 definierten Arbeitsplatz aufzuhalten, die von jedem Arbeitnehmer täglich geleisteten Arbeitsstunden aufzuzeichnen, die Anfangs- und Endzeiten des Arbeitsplans hervorzuheben und diese Arbeit erforderlichenfalls den offensichtlichen Inspektoren zu unterziehen .
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